FAQ's für Mieter
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1. Wie erhalte ich Wohnungsangebote?
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2. Wie lange bleibt meine Reservierung aufrecht?
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3. Ab wann entstehen für mich als Mieter Kosten?
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4. Wie hoch sind die Mietpreise bei Kurzzeitwohnen Salzburg?
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5. Wie viele Personen dürfen in der Wohnung schlafen?
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6. Wie viel berechnet Kurzzeitwohnen Salzburg?
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7. Wie kann ich meine reservierten Wohnungen besichtigen?
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8. Was muss ich beim Mietvertrag beachten?
- 9. Wofür muss muss ich eine Kaution bezahlen?
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10. Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung?
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11. Wie und wann muss ich die Kaution bezahlen?
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12. Wann wird die Kaution zurückbezahlt?
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13. Wann muss ich die Miete bezahlen?
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14. Wann muss ich die Adressgebühr von Kurzzeitwohnen Salzburg zahlen?
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15. Worauf soll ich achten wenn ich in der Wohnung wohne?
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16. Haben alle Wohnungen einen Internetanschluss?
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17. Was genau ist die Endreinigung?
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Wie erhalte ich Wohnungsangebote? |
| A: | Zuerst müssen Sie sich unter http://www.kurzzeitwohnen-salzburg.com/register/ als Mieter registrieren. Diese Registrierung erfolgt kostenlos und ausschließlich online. Dann haben Sie die Möglichkeit über die Schnellsuche oder die Eckdatensuche Ihr ideales Objekt zu finden. Sobald Sie Ihre Auswahl getroffen haben und sich registriert haben können Sie bis zu 3 Objekte parallel unverbindlich reservieren. Diese Reservierung ist exklusiv, dies bedeutet das kein alternativer Mieter diesen Zeitraum reservieren kann, da das Objekt als belegt angezeigt wird in dem von Ihnen genanntem Zeitraum. Im Anschluss an die Reservierung bekommen Sie umgehend eine E-Mail mit den Kontaktdaten des jeweiligen Vermieters zugesandt, um alles weitere mit ihm zu vereinbaren. Suchen an mehreren Tagen kann sich bezahlt machen – da Mietverhältnisse und Reservierungen täglich auslaufen. |
| F: |
Wie lange bleibt meine Reservierung aufrecht? |
| A: | Der Reservierungsprozess sollte innerhalb von 3 Werktagen abgeschlossen sein, ansonsten wird sie vom Vermieter wieder freigegeben für andere Kunden. Sollte dieser Zeitraum in Einzelfällen nicht ausreichen bitten wir Sie dies in Absprache mit dem Vermieter an uns zu kommunizieren. |
| F: |
Ab wann entstehen für mich als Mieter Kosten? |
| A: | Erstmal entstehen keine Kosten! Auch Ihre Registrierung erfolgt kostenlos. Die Adressgebühr fällt nur im Erfolgsfall an. Wenn Sie über Kurzzeitwohnen keine Wohnung finden, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Mehr Info: AGB's |
| F: |
Wie hoch sind die Mietpreise bei Kurzzeitwohnen Salzburg? |
| A: | Die Mietpreise der von uns angebotenen Objekte sind je nach Größe, Lage und Ausstattung verschieden. Sie können in etwa mit folgenden Preislagen rechnen: 1-Zimmer Wohnungen: 550 bis 900 Euro 2-Zimmer Wohnungen: 850 bis 1300 Euro 3-Zimmer Wohnungen: 1.150 bis 1800 Euro 4 und mehr Zimmer Wohnungen: 1400 bis 3.000 Euro Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit beliebig vielen Personen eine Wohnung mieten können, dies ist in der Wohnungsinformation vermerkt oder muss mit dem Vermieter abgesprochen werden. Exklusivere Objekte können von den genannten Preisen abweichen. Meist sind bei Kurzzeitwohnen Salzburg die Mieten inklusive aller Betriebs- und Nebenkosten angegeben. Der Grund liegt einfach darin, dass der Vermieter nur sehr schwer die Betriebs-/Nebenkosten mit Ihnen abrechnen kann, wenn das Mietverhältnis nur ca. 1 - 6 Monate (oder kürzer) besteht. ?In Einzelfällen kann dies abweichen – wird Ihnen aber vom Vermieter kommuniziert. Extrakosten können zum Beispiel sein: Strom, Internetzugang, Kabel-TV oder eine separat zu mietende Tiefgarage. |
| F: |
Wie viele Personen dürfen in der Wohnung schlafen? |
| A: | Der Vermieter hat meist eine klare Vorgabe wie viele Personen in der Wohnung wohnen können, und auch die Möblierung gibt dies vor. Jedes Objekt verfügt über eine Maximalbelegung. Wenn diese trotzdem variabel ist wird meist ein Preisaufschlag pro weiterer Person veranschlagt, welcher in der Detailansicht des Objektes klar ausgeschildert ist. Im Zweifelsfall empfehlen wir dies ausnahmslos vor jeder Buchung mit dem Vermieter abzuklären. |
| F: |
Wie viel berechnet Kurzzeitwohnen Salzburg? |
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| A: | Bei Zustandekommen eines Mietverhältnisses wird eine Adressgebühr fällig. Diese wird nach folgender Tabelle errechnet:
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| F: |
Wie kann ich meine reservierten Wohnungen besichtigen? |
| A: | Online: Sie können alle unsere Angebote jederzeit online besichtigen. Hochwertige Fotoaufnahmen der Wohnung sowie zusätzliche Detailinformationen finden Sie zu jedem Objekt. Einem Großteil unserer Mieter reicht mittlerweile die Online-Besichtigung für ihre Entscheidung. Vor Ort: Sollten Sie zusätzlich eine Besichtigung vor Ort wünschen, teilen Sie dies dem jeweiligen Vermieter mit. Sollte die Wohnung noch vermietet sein, wird er den Termin mit dem aktuellen Mieter absprechen. Ist die Wohnung bereits frei, sind in der Regel kurzfristige Termine möglich. Bitte beachten Sie, dass die Wohnung lediglich 3 Werktage für Sie reserviert ist. Planen Sie daher die Termine nicht zu spät, da sonst die gewünschten Objekte in der Zwischenzeit vermietet sein könnten. |
| F: |
Was muss ich beim Mietvertrag beachten? |
| A: | Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Ein fixer Mietzeitraum wird vereinbart, zum Beispiel für 3 Monate. Dieser Vertrag ist für beide Seiten bindend. Verträge können nicht vorzeitig gekündigt werden, da der Zeitraum unter 6 Monaten ist und eine Exklusivität der Wohnung garantiert wurde. Sollten Sie die gemietete Wohnung früher verlassen können in Einzelfällen mit dem Vermieter individuelle Absprachen getroffen werden, die Adressgebühr ist in voller Höhe zu zahlen. |
| F: | Wofür muss muss ich eine Kaution bezahlen? |
| A: | Die Kaution dient zur Absicherung des Vermieters gegen vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung oder Miete die nicht bezahlt wird. |
| F: |
Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung? |
| A: | Die Kaution beträgt in der Regel bei von Kurzzeitwohnen Salzburg vermittelten Wohnungen 1 Bruttomonatsmiete. Gesetzlich erlaubt sind maximal 3 Bruttomonatsmieten. Die Höhe der Kaution wird ausschließlich vom Vermieter fixiert. |
| F: |
Wie und wann muss ich die Kaution bezahlen? |
| A: | Meist ist den Zeitmietern und Vermietern an einer einfachen und schnellen Regelung gelegen, da das Mietverhältnis für eine befristete Zeit vorgesehen ist, und der Bezug der Wohnung oft noch am selben Tag erfolgt. Die Kaution muss vor Schlüsselübergabe bezahlt werden. Dies kann entweder bar bei Übergabe oder per Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters geschehen. |
| F: |
Wann wird die Kaution zurückbezahlt? |
| A: | In der Regel wird die Kaution durch Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe der Wohnung zurückbezahlt. Die Rückzahlung kann sich verzögern, wenn Schäden reguliert bzw. noch Forderungen beglichen werden müssen. Rechtlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution umgehend zurückzuzahlen, wenn keine Forderungen oder Schäden mehr offen sind. Wir legen Wert darauf, dass der Vermieter die Kaution schnell und korrekt zurückerstattet. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte umgehend an uns. |
| F: |
Wann muss ich die Miete bezahlen? |
| A: | Die Miete muss pünktlich auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters überwiesen werden. In der Mietvereinbarung wird der Zeitpunkt festgehalten. Eine Zahlung per Kreditkarte ist NICHT möglich. |
| F: |
Wann muss ich die Adressgebühr von Kurzzeitwohnen Salzburg zahlen? |
| A: | Die Adressgebühr von Kurzzeitwohnen Salzburg muss umgehend nach Erhalt bezahlt werden. Nach 7 Tagen folgt eine Mahnung mit erster Mahngebühr. |
| F: |
Worauf soll ich achten wenn ich in der Wohnung wohne? |
| A: | Gefahrenquellen in der Wohnung sind in erster Linie alle Bereiche, die mit Wasser zu tun haben. Wenn eine Waschmaschine in der Wohnung ist, empfehlen wir gut darauf zu achten, dass der Wasserhahn der Waschmaschine nur während des Betriebes geöffnet ist. Weiters sind Offenes Feuer, Öfen und Kerzen Gefahrenherde. Feuchtigkeitsschäden können durch geöffnete Fenster entstehen. Deshalb achten Sie darauf dass beim Verlassen der Wohnung alle Fenster geschlossen sind, damit nicht durch Regen ein Wasserschaden entsteht. Leider kommt es immer wieder zu Schimmelbefall durch falsches oder zu weniges Lüften, Heizen oder Wäschetrocknen. Bitte sorgen Sie dafür, dass keine zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung herrscht. Bei Fragen und Ungewissheit empfehlen wir Ihnen schnell Kontakt zu Ihrem Vermieter aufzunehmen. |
| F: |
Haben alle Wohnungen einen Internetanschluss? |
| A: | Inzwischen sind viele Wohnungen und Häuser bereits mit einem Internetanschluss ausgestattet, den Sie umgehend nutzen können. Genaue Informationen finden Sie auf der Detailbeschreibung des Objektes unter dem Punkt "Internet".
Brauchen Sie einen Anschluss am gleichen Tag bleibt die Möglichkeit, einen Surfstick zu kaufen (Anbieter z. B.: www.drei.at, www.bob.at, www.a1.net, www.orange.at). Die Surfgeschwindigkeit ist in der Regel langsamer, aber für E-Mails und einfaches Surfen ausreichend. |
| F: |
Was genau ist die Endreinigung? |
| A: | Die von Ihnen gemietete Wohnung muss in der Regel wie übernommen in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. In der Regel ist für die Endreinigung eine vom Vermieter festgelegte Gebühr fällig – diese finden Sie in der Objektbeschreibung in der Detailansicht. Die Gebühr für die Endreinigung wird in der Regel von der Kaution abgezogen. |