Steuerliche Information
Steuerliche Kurzinformation für Vermieter
Da Sie vorhaben (oder bereits umgesetzt haben), eine Wohnung zu vermieten, möchten wir Ihnen kurz darstellen, was steuerlich zu beachten ist.
Umsatzsteuer
Sollten Sie als Wohnungseigentümer bereits Umsatzsteuer aus einem anderen Bereich abführen, so ist die Wohnungsvermietung mit 10% Umsatzsteuer zu belasten. Die Umsatzsteuer ist monatlich bzw. quartalsweise an das Finanzamt abzuführen. Sollten die Umsätze aus der Vermietung zzgl. ggf. anderer Umsätze mehr als 30.000 EUR netto p.a. betragen, so ist grundsätzlich ebenfalls von einer Umsatzsteuerpflicht auszugehen. Dieser Fall sollte aber individuell abgeklärt werden.
Einkommenssteuer
Grundsätzlich ist ein Gewinn aus der Vermietung einkommensteuerpflichtig in Österreich. Folgende Fälle treten zumeist auf: Sie sind Eigentümer der Wohnung und 1.) Sie haben keine anderen Einkünfte neben der Vermietung. Der Gewínn aus der Vermietung ist bis 11.000 EUR p.a. steuerfrei. Ggf. kommt es aber zum Wegfall vom Alleinverdienerabsetzbetrag beim Ehegatten/ Lebenspartner. 2.) Sie beziehen neben den Vermietungseinkünften auch Einkünfte aus einem Dienstverhältnis bzw. eine Pension (keine aus anderen Einkunftsquellen). Der Gewinn aus der Vermietung ist bis 730 EUR p.a. steuerfrei. 3.) Sie beziehen neben den Vermietungseinkünften auch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Land– u. Forstwirtschaft oder sonstige Einkünfte. Der Gewinn wird den anderen Gewinnen hinzugerechnet und versteuert. Auch hier gibt es eine Steuerfreiheit, soweit alle Gewinne saldiert nicht mehr als 11.000 EUR ausmachen.
Wir möchten Ihnen dringend anraten, Ihre steuerliche Situation in einem Erstgespräch abklären zu lassen.
Ein Steuerberater bietet Ihnen ein solches Erstgespräch kostenlos bei Ihnen zu Hause an. Aus diesem Erstgespräch erwachsen Ihnen keinerlei automatische Folgeverpflichtungen oder Vertragsbindungen!
Bitte kontaktieren Sie:
Steuerberater Mag. Wolfgang Stütz
Steuerberatungskanzlei Bräugasse 5
A-5204 Straßwalchen
Tel. +43 6215 8788 0
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